- Einleitung und Grundhaltung
Blu:prevent setzt sich dafür ein, Kinder und Jugendliche zu stärken, zu schützen und ihnen einen sicheren Zugang zu Präventionswissen zu ermöglichen. Unsere digitalen und analogen Angebote orientieren sich an einer pädagogischen Haltung, die junge Menschen ernst nimmt, ihnen auf Augenhöhe begegnet und ihre Selbstbestimmung respektiert. Wir möchten Räume schaffen, in denen Kinder und Jugendliche angstfrei Fragen stellen, sich ausprobieren und Unterstützung erhalten können.
Da junge Menschen in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung besonders schutzbedürftig sind, legen wir großen Wert auf transparente Strukturen, klare Regeln und eine konsequente Orientierung am Wohl der Jugendlichen. Diese Policy gilt für alle Mitarbeitenden, Honorarkräfte und Multiplizierenden, die im Rahmen von blu:prevent mit Minderjährigen in Kontakt stehen.
- Rechtliche Grundlagen
Unsere Arbeit orientiert sich an den zentralen gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendschutzes.
Der Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII verpflichtet uns, Hinweise auf eine mögliche Gefährdung ernst zu nehmen, fachlich zu prüfen, zu dokumentieren und, wenn erforderlich geeignete Stellen einzubeziehen. Das Bundeskinderschutzgesetz stärkt Qualitätsstandards und Kooperationen zwischen Fachstellen und bildet die Grundlage für verantwortungsvolles Handeln.
Im digitalen Bereich ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag maßgeblich, da er den Umgang mit entwicklungsbeeinträchtigenden und jugendgefährdenden Inhalten regelt. Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich nach den Grundprinzipien der DSGVO, insbesondere Datenminimierung, Zweckbindung und Schutz sensibler Informationen.
Die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen nach Art. 2 und Art. 6 des Grundgesetzes bilden den normativen Rahmen unserer gesamten Arbeit.
- Verhaltenskodex für Mitarbeitende
3.1 Kommunikation mit jungen Menschen
3.2 Foto- und Videoaufnahmen
3.3 Sprache und Umgangsformen
- Vielfalt, Gleichberechtigung und Diskriminierungsschutz
- Digitale Angebote und Schutzmaßnahmen
5.1 Datenschutz und Datenspeicherung
Personenbezogene Daten werden nur gespeichert, wenn es technisch notwendig oder durch die Nutzenden bewusst ausgelöst wird. Sensible Inhalte wie Aussagen zu Suizid, Selbstverletzung oder Sucht werden grundsätzlich nicht personenbezogen gespeichert.
Zugriffe auf Daten sind klar beschränkt, verschlüsselt und protokolliert.
- Der Chatbot: Sicherheit, Grenzen und Notfallmechanismen
Als generatives System kann der Chatbot auch mit kritischen Themen konfrontiert werden. Deshalb verfügt er über ein Filtersystem, das Begriffsfelder wie „Suizid“, „Selbstverletzung“, „Missbrauch“ oder „akuter Konsum“ in einem Stufenmodell erkennt. In solchen Fällen gibt der Chatbot keine inhaltlichen Empfehlungen, sondern gliedert in Stufen ein, wie akut die Anfrage ist und reagiert mit klaren, sicheren und deeskalierenden Hinweisen.
Er macht transparent, dass er kein therapeutischer Dienst ist und verweist bei akuter Gefahr auf Notrufnummern und den Krisenchat. Inhalte werden nur pseudonymisiert gespeichert und ausschließlich für technische Zwecke verwendet.
- Präsenz - Workshops in Schulen und Einrichtungen
Unsere Workshops werden gemeinsam mit Schulen und Einrichtungen vorbereitet. Dabei klären wir im Vorfeld den Umgang mit Fotos, digitalen Tools, Barrierefreiheit und gruppenspezifischen Bedürfnissen. Die Workshops sind altersgerecht gestaltet und berücksichtigen unterschiedliche Lebensrealitäten und sprachliche Hintergründe der Jugendlichen. Die moderierende Lehrkraft oder Multiplikatoren verpflichten sich zu klaren Moderations- und Gesprächsregeln. Außerdem ist Partizipation der Jugendlichen zentral. Sie sollen aktiv mitgestalten können und sich kreativ und interaktiv ins Workshop-Geschehen einbringen.
Wenn Jugendliche persönliche Probleme oder Belastungen offenbaren, reagieren Mitarbeitende empathisch, respektvoll und professionell. Solche Informationen werden nie im großen Plenum besprochen, sondern vertraulich an die zuständige Lehrkraft oder Schulsozialarbeit weitergegeben. Blu:prevent versteht sich nicht als therapeutisches Angebot und verweist Jugendliche bei Bedarf an geeignete Unterstützungsstellen.
- Interventionsplan bei Hinweisen auf Gefährdung
Kritische Situationen werden in einem geschützten internen System dokumentiert. Die Dokumentation erfolgt sachlich, knapp und ohne Wertungen. Zugriff haben nur Kinderschutzbeauftragte und fachliche Leitung.
Level 1 beschreibt Situationen, in denen Jugendliche Unwohlsein oder Überforderung zeigen. In solchen Fällen führen wir ein kurzes Gespräch, beobachten weiter und dokumentieren anonymisiert, ob zusätzliche Schritte notwendig sind.
Level 2 betrifft Hinweise auf Konsum, psychische Belastungen oder Konflikte. Mitarbeitende informieren die zuständige Lehrkraft, dokumentieren den Hinweis sachlich und empfehlen der Schule, geeignete Unterstützungsangebote einzubeziehen.
Level 3 umfasst akute Gefährdungslagen wie Suizidabsichten, Selbstverletzung, Gewalt oder Missbrauch. In diesen Fällen informieren wir sofort das Krisenteam der Schule oder geeignete externe Stellen und dokumentieren den Vorfall fachlich korrekt. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass der oder die Jugendliche unmittelbar professionelle Unterstützung erhält.
- Dokumentation und Datensicherheit
Die Policy wird jährlich überprüft und fortlaufend angepasst, wenn neue rechtliche, fachliche oder technische Entwicklungen dies erfordern. Sie ist öffentlich einsehbar und bildet die Grundlage für alle Angebote von blu:prevent. Wir kommunizieren offen und klar, wie wir mit Meldungen umgehen und wie Jugendliche, Eltern, Schulen oder Fachstellen uns sicher erreichen können.
blu:prevent
Rebekka Dickhardt
Fachliche Leitung und Kinderschutz-Fachkraft
02.12.2025
