Ihre Zuwendung an den Blaues Kreuz in Deutschland e. V. ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Im Folgenden einige Informationen zu Ihrer Spendenquittung und wie Sie uns helfen können, Verwaltungskosten zu sparen:
- Für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300,- € * benötigen Sie seit dem 1.1.2021 keine spezielle Bescheinigung, die Finanzämter akzeptieren Ihren Bankbeleg als Quittung. Uns hilft dies Versand- und Verwaltungskosten zu sparen.
- Für Spenden von 300,- € und darüber erhalten Sie, wenn Sie es wünschen, eine Bescheinigung, sofern uns alle notwendigen Informationen wie Name und Adresse übermittelt wurden. Wählen Sie hierzu bitte im unten stehenden Auswahlfeld zwischen „in den nächsten vier Wochen“ oder „am Ende des Jahres“ aus.
- Wenn Sie keine Zuwendungsbestätigung benötigst, teilen Sie uns das bitte kurz mit. Wählen Sie hierzu bitte im unten stehenden Auswahlfeld „keine“ aus. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Spenden und Fördermitgliedsbeiträge sind Zuwendungen gem. § 10 des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen. Sie werden zur Förderung der satzungsgemäßen Zwecke des BRK (Förderung der freien Wohlfahrtspflege) im Sinne der Anlage 1 zu § 48 EStDV Abschnitt A Nr. 6 verwendet.
*Die angegeben Betragsgrenze von 300 € gilt je getätigter Einzelspende und nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden.