Deine Zuwendung an den Blaues Kreuz in Deutschland e. V. ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Im Folgenden einige Informationen zu deiner Spendenquittung und wie du uns helfen kannst, Verwaltungskosten zu sparen:
- Für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300,- € * benötigst du seit dem 1.1.2021 keine spezielle Bescheinigung, die Finanzämter akzeptieren deinen Bankbeleg als Quittung. Uns hilft dies Versand- und Verwaltungskosten zu sparen.
- Für Spenden von 300,- € und darüber erhältst du, wenn du es wünschst, eine Bescheinigung, sofern uns alle notwendigen Informationen wie Name und Adresse übermittelt wurden. Wähle hierzu bitte im unten stehenden Auswahlfeld zwischen „in den nächsten vier Wochen“ oder „am Ende des Jahres“ aus.
- Wenn du keine Zuwendungsbestätigung benötigst, teile uns das bitte kurz mit. Wähle hierzu bitte im unten stehenden Auswahlfeld „keine“ aus. Vielen Dank für deine Hilfe!
Spenden und Fördermitgliedsbeiträge sind Zuwendungen gem. § 10 des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen. Sie werden zur Förderung der satzungsgemäßen Zwecke des BRK (Förderung der freien Wohlfahrtspflege) im Sinne der Anlage 1 zu § 48 EStDV Abschnitt A Nr. 6 verwendet.
*Die angegeben Betragsgrenze von 300 € gilt je getätigter Einzelspende und nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden.